Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sensuri (Schweiz)
Fassung: 5. Oktober 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in sensorischem Interior Design, Beratung, Entwurfsplanung und schlüsselfertiger Projektkoordination, die Sensuri, Einzelunternehmen von Catarina Alexandra da Silva Piteira, Rue des Agges 27, 1635 La Tour-de-Trême, Schweiz (UID CHE-143.300.942), nachfolgend «Sensuri», für ihre Kunden, nachfolgend «der Kunde», erbringt.
1.2. Sensuri verkauft keine Produkte online. Die Lieferung von Möbeln, Materialien oder Objekten ist Teil eines Projekts und wird in einer schriftlichen Offerte geregelt.
1.3. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Offerte und Vertragsabschluss
2.1. Jeder Auftrag wird in einer schriftlichen Offerte oder einem schriftlichen Vertrag geregelt, der Umfang, Leistungen, Zeitplan und Honorar festlegt.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Offerte unterzeichnet oder schriftlich bestätigt wird, auch per E-Mail.
3. Absolute Vertraulichkeit
3.1. Vertraulichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sensuri behandelt die Identität des Kunden, den Standort des Projekts, Pläne, Bilder, Budgets und alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen streng vertraulich.
3.2. Sensuri veröffentlicht, nennt oder zeigt nie den Namen, die Adresse oder Projektbilder eines Kunden, weder auf der Website noch in sozialen Medien, in Verkaufspräsentationen oder gegenüber der Presse. Die von Sensuri veröffentlichten Bilder zeigen keine Kundenprojekte.
3.3. Mitarbeitende, Partner und Subunternehmer von Sensuri sind an gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden.
3.4. Diese Pflicht gilt während der gesamten Vertragsbeziehung und nach deren Ende zeitlich unbegrenzt. Sie tritt nur hinter einer gesetzlichen Pflicht oder einem Entscheid einer zuständigen Behörde zurück.
3.5. Auf Wunsch unterzeichnet Sensuri vor jedem Informationsaustausch eine besondere Geheimhaltungsvereinbarung.
4. Honorar und Zahlung
4.1. Die Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz.
4.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann bei Unterzeichnung eine Anzahlung verlangt werden; Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
4.3. Möbel, Materialien und Arbeiten Dritter werden gemäss der angenommenen Offerte verrechnet.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1. Der Kunde stellt die notwendigen Informationen, Pläne, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen auf Seiten des Kunden können den vereinbarten Zeitplan verschieben.
6. Änderungen und Kündigung
6.1. Jede Änderung des Leistungsumfangs wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten.
6.2. Kündigt der Kunde den Vertrag, bleiben die bereits erbrachten Leistungen und die gegenüber Dritten eingegangenen Verpflichtungen geschuldet.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Konzepte, Pläne, Moodboards und Projektunterlagen bleiben Eigentum von Sensuri. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein Nutzungsrecht für das betreffende Projekt.
8. Arbeiten von Partnerunternehmen
8.1. Bau-, Herstellungs- und Montagearbeiten werden von Partnerunternehmen unter der Koordination von Sensuri ausgeführt. Für deren Arbeiten gelten die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungen dieser Unternehmen und Lieferanten.
9. Haftung
9.1. Die Haftung von Sensuri ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
10. Datenschutz
10.1. Personendaten werden gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und unserer Datenschutzerklärung bearbeitet. Daten werden nur an Partner weitergegeben, die sie für die Durchführung des Projekts benötigen; diese sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
11.2. Gerichtsstand ist Bulle, Kanton Freiburg. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.